Rechtsprechung
OLG Hamm, 12.09.1983 - 3 Ss OWi 163/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- vdai.de
An einer Seite geöffneter Lkw-Anhänger mit mechanisch oder elektronisch betriebenen Spielgeräten (Automatenwagen) als "Spielhalle" oder "ähnlicher vorwiegend dem Spielbetrieb dienender Raum" im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 JSchÖG (außer Kraft); Ausnahme vom ...
- familienrecht-deutschland.de
JSchÖG § 7
Öffentliches Recht; Jugendschutz bei Volksbelustigung unter freiem Himmel. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
JSchÖG § 7 Abs. 1 Nr. 1
Papierfundstellen
- MDR 1984, 166 (Ls.)
- NStZ 1984, 125
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Zweibrücken, 03.08.1981 - 1 Ss 338/80
Auszug aus OLG Hamm, 12.09.1983 - 3 Ss OWi 163/83
Bei der Frage, ob ein Unternehmen den Begriff der "Spielhalle« oder eines ähnlichen Raumes erfüllt, ist von jeher sowohl für § 7 JSchÖG als auch für den für das Gewerberecht kongruenten § 33i GewO nicht nur auf eine bestimmte bauliche Raumgestaltung oder eine bestimmte Anzahl der Spielgeräte, sondern in Anlehnung an § 3 Spielverordnung darauf abgestellt worden, ob es sich um einen "Betrieb«, also um eine räumliche und organisatorische Einheit handelt, in dem das "Spiel« der Umgebung bzw. der Räumlichkeit das entscheidende Gepräge gibt (vgl. OLG Zweibrücken GewArch 1981, 338 f, NStZ 1981, 446; OLG Stuttgart GewArch 1981, 370; OLG Frankfurt OLGSt § JSchÖG; OVG Rheinland-Pfalz GewArch 1968, 277 ff; BayVGH GewArch 1973, 119 ff; VG Koblenz GewArch 1981, 295 f; vgl. auch Landmann/Rohmer, GewO § 33i Anm. 5; Marcks, GewArch 1979, 13, und die weitgehend ähnliche Definition in Nr. 3.1.1.